Teilnahmebedingungen

  • Zugelassen sind Automobile bis Baujahr 1989, sowie vom Veranstalter nach Rückfrage genehmigte Fahrzeuge. Ein Foto ihres Fahrzeugs muss bei der Anmeldung hochgeladen werden.
  • Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Verkehr zugelassen sein. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
  • Der Teilnehmer haftet für sich, sein Fahrzeug und alle Schäden, die er damit verursacht, als auch für seine Beifahrer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
  • Das Nenngeld pro Fahrzeug beträgt Euro 390,00 (für Jugendteams € 290,00) und ist bist spätestens 30. März 2024 auf das u.a. Konto zu überweisen. Bei späterem Zahlungseingang ist keine Teilnahme an der Veranstaltung mehr möglich.
  • Das Nenngeld beinhaltet: Startgebühr für 1 Fahrzeug und 2 Personen inkl. Jause, Kaffeepause und Abendessen. Das Nenngeld für jede weitere Person beträgt Euro 90,00.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge abzulehnen (max. 100 Fahrzeuge möglich). In diesem Fall wird die Startgebühr bis spätestens 15. April 2024 zurück überwiesen.
  • Bei Nichterscheinen zur Veranstaltung werden die Nenngelder nicht zurückgezahlt.
  • Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
  • Der Veranstalter kann die Durchführungsbestimmungen ändern.

Datenschutz

  • Ich stimme zu, dass der Lionsclub Bad Hall meine Daten speichern und für weitere Einladungen verwenden darf.
  • Ich erkläre mich einverstanden, dass das Bild- und Tonmaterial der Rallye ohne weitere Zustimmung für Publikationen und für die Website des Lions Club Bad Hall verwendet werden kann.

Bankverbindung

Raiba Bad Hall
IBAN: AT75 3456 0804 0211 2621
BIC: RZOOAT2L560 (Achtung! Nach “RZ” folgen 2 “Ooh”)

© Lions Club Bad Hall. Umgesetzt von Plappermaul.