Zugelassen sind Automobile bis Baujahr 1989, sowie vom Veranstalter nach Rückfrage genehmigte Fahrzeuge. Ein Foto ihres Fahrzeugs muss bei der Anmeldung hochgeladen werden.
Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Verkehr zugelassen sein. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
Der Teilnehmer haftet für sich, sein Fahrzeug und alle Schäden, die er damit verursacht, als auch für seine Beifahrer. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
Das Nenngeld pro Fahrzeug beträgt Euro 390,00 (für Jugendteams € 290,00) und ist bist spätestens 30. März 2024 auf das u.a. Konto zu überweisen. Bei späterem Zahlungseingang ist keine Teilnahme an der Veranstaltung mehr möglich.
Das Nenngeld beinhaltet: Startgebühr für 1 Fahrzeug und 2 Personen inkl. Jause, Kaffeepause und Abendessen. Das Nenngeld für jede weitere Person beträgt Euro 90,00.
Der Veranstalter behält sich vor, Fahrzeuge abzulehnen (max. 100 Fahrzeuge möglich). In diesem Fall wird die Startgebühr bis spätestens 15. April 2024 zurück überwiesen.
Bei Nichterscheinen zur Veranstaltung werden die Nenngelder nicht zurückgezahlt.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt.
Der Veranstalter kann die Durchführungsbestimmungen ändern.
Datenschutz
Ich stimme zu, dass der Lionsclub Bad Hall meine Daten speichern und für weitere Einladungen verwenden darf.
Ich erkläre mich einverstanden, dass das Bild- und Tonmaterial der Rallye ohne weitere Zustimmung für Publikationen und für die Website des Lions Club Bad Hall verwendet werden kann.
Bankverbindung
Raiba Bad Hall IBAN: AT75 3456 0804 0211 2621 BIC: RZOOAT2L560 (Achtung! Nach “RZ” folgen 2 “Ooh”)